Chancen-gerechtigkeitbedeutet: Für jedesKind eine passendeSchule.

Zentren für berufliche Bildung und Unternehmertum:

Berufsschulstandorte erhalten, innovative Konzepte fördern

Status: Eingereicht am 03.03.2021, Drucksache 7/2787, Antrag 7/2787 der Fraktion der FDP (thueringen.de), im Plenum diskutiert im Rahmen einer Aktuellen Stunde am 10.03.2021

Berufsschulstandorte müssen als attraktive Orte der beruflichen Bildung und Karriereräume für Fachkräfte erhalten bleiben. Insbesondere im ländlichen Raum müssen die Angebote an Fachklassen und Ausbildungsberufen möglichst breit und divers erhalten bleiben. Eine Konzentration von Standorten schadet der Wirtschaft im ländlichen Raum. Das Problem ist: Das Land hat sich zu wenig Lehrkräfte ausgebildet um sein aktuelles Berufsschulnetz halten zu können. Die Fronten zwischen Bildungsministerium und Landkreisen sind verhärtet. Deshalb braucht es jetzt neue Ideen und Ansätze. Ziel muss es sein, das Angebot an die Nachfrage anzupassen und nicht die Berufsschulen an die verschlafene Personalpolitik. Wir wollen ein Förderprogramm, dass die Schulträger dazu befähigt Geschäftsmodelle zu entwickeln, wie sie ihren Standort als Zentrum für Berufliche Bildung und Unternehmertum ausbauen können. Unternehmen, Fort- und Weiterbildung, Gründerberatungen oder Angebote für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen können dann die Räume und die Infrastruktur nutzen. Außerdem soll Thüringen bei der Digitalisierung der Berufsschulen auf den neuesten Stand kommen. Drittens sollen neue Konzepte der Unterrichtsabdeckung genutzt werden, zum Beispiel in dem zwei Klassen dank hybrider Unterrichtskonzepte und moderner Ausstattung im Klassenraum an zwei Standorten gleichzeitig unterrichtet werden.
Am 22.3. um 18 Uhr ist hierzu eine digitale Diskussionsveranstaltung geplant (unter anderem mit dem Thüringer Lehrerverband).

Pandemiebewältigung in der Bildung

chancengerechten Zugang zu außerschulischen Lern- und Förderangeboten ermöglichen

Status: Eingereicht am 03.03.2021, Drucksache 7/2786 Antrag der Fraktion der FDP (thueringen.de)

Durch die Corona–Pandemie und die mangelhaften technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für den Distanzunterricht sind bei vielen Schülerinnen und Schülern im letzten Jahr Lernrückstände entstanden. Wir wollen, dass das Land seine Corona-Mittel dafür nutzt, ihnen eine chancengerechte und unkomplizierte Möglichkeit zu schaffen, um diese Rückstände aufzuholen. Die Idee ist: die Eltern oder Kinder schreiben eine E-Mail an die GFAW, bekommen eine Bescheinigung, dass sie am Förderprogramm teilnehmen und suchen sich dann einen Anbieter für Nachhilfe, Lernferien oder andere Förderangebote. Dort gibt man die Bescheinigung und Zeugniskopien ab (um nachzuweisen, dass man eine Thüringer Schule besucht). Dann kann man das Angebot nutzen, ohne dafür zu bezahlen. Die Abrechnung übernimmt der Anbieter gegenüber dem Land. So kann sich jede Schülerin und jeder Schüler ein Angebot suchen, dass perfekt zu den individuellen Bedürfnissen passt. Die Anbieter haben bereits entsprechende Programme und können sofort loslegen. Pro Schülerin und Schüler soll ein Umfang von bis zu 50 Stunden und einer maximalen Förderhöhe von 500 EUR gefördert werden.
In Mecklenburg-Vorpommern gab es ein solches Programm schon in den Sommerferien 2020.

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Status: Eingereicht am 29.10.2020, Drucksache 7/1999, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, (im Ausschuss abgelehnt)

Schulen in freier Trägerschaft sind ein wichtiger Teil einer bunten und vielfältigen Bildungslandschaft in Thüringen. Die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft musste zum Ende 2020 aktualisiert werden, weil die Regelungen ausliefen. Da die Landesregierung keinen Vorschlag vorgelegt hat, hat die FDP einen eigenen eingebracht. Die Beiträge, die die Schulen pro Schüler vom Land erhalten, sollten so erhöht werden, dass die Freien Schulen auskömmlich finanziert werden und die verschiedenen Schularten passend berücksichtigt werden. Das muss sich an den Kosten der staatlichen Schulen orientieren. Wir finden, der Rechenweg für diese Schülerkostenbeiträge sollte auch im Gesetz festgehalten werden und wollten die bestehenden Regeln daher erst einmal für 3 Jahre verlängern. Die Regierungsfraktionen sehen das nicht und bleibt lieber bei internen Verhandlungen. Die Forderung nach einer Dynamisierung der Beiträge, damit sie zur Kostenentwicklung passen, wurde von den anderen Fraktionen aufgegriffen. Auch eine regelmäßige Evaluierung der Finanzhilfen wurde vorgeschlagen. Im beschlossenen Gesetz ist die jetzt alle 5 Jahre geplant, statt wie von uns gefordert alle 3 Jahre.